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Projektfonds Gastronomie

Herzlich Willkommen auf der Informationsseite zum Projektfonds Gastronomie. Hier finden Sie alle Informationen zu den Inhalten, Förderzielen, Fördergeldern, Laufzeiten, Antragsinhalten usw. In der Rubrik FAQs haben wir Fragen und die dazugehörigen Antworten zusammengefasst, die das Projekt noch mal gut beschreiben.

Vor-Info: Der Projektfonds Gastronomie startete in 2022 . Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden auf zwei Jahre (2022 und 2023) aufgeteilt.

Was läuft aktuell:

Maßnahmenumsetzung der 2. Förderrunde 2023

Was lief bisher:

  • 06/2023 Bekanntgabe der Sitzungsergebnisse an die Antragsteller
  • Stadtratsbeschluss am 25. Mai 2023
  • Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebau am 3. Mai 2023: Entscheidung über Anträge – Empfehlung an den Stadtrat
  • Verlängerung der Bewerbungsphase 2: Antragsfrist bis 26.04.2023
  • Bewerbungsphase 2 – Antragsfrist 21.04.2023
  • 01-03/2023: Start der 2. Förderrunde mit Informationen an die Gastronomen, Eigentümer und die Presse06-11/2022 Umsetzung und Abrechnung der genehmigten Maßnahmen
  • 05-06/2022 Bekanntgabe der Sitzungsergebnisse an die Antragsteller
  • Stadtratsbeschluss am 11. Mai 2022
  • Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebau am 9. Mai 2022: Entscheidung über Anträge
  • Bewerbungsphase Mitte Januar bis 2. Mai 2022
  • 11/2021 bis 01/2022 – Datenaufbereitung, Gestaltung Internetseite für den Projektfonds, Anschreiben von Gastronomen und Hauseigentümer, Öffentlichkeitsarbeit
  • 11/2021 – Antragstellung auf Bewilligung von Fördermittel bei der Regierung von Oberbayern
  • 10/2021 – Stadtratsbeschluss zum Förderprogramm “Innenstadt beleben” mit zwei Projekten
  • 07-09/2021 – Erstellung Konzept mit Förderrichtlinien und Unterlagen
  • 06/2021 – Bedarfsanmeldung der Stadt Traunreut bei der Regierung von Oberbayern
  • 05/2021 – Auflage des Sonderfonds “Innenstädte beleben” des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Hier finden Sie eine Zusammenfassung zum Projektfonds Gastronomie. Konkrete Fragen werden unter “FAQ” beantwortet.

Im Herbst 2021 erhielt die Stadt Traunreut den Zuschlag für Fördermittel in Höhe von 80.000 Euro aus dem bayerischen Sonderfonds “Innenstädte beleben”. Mit einem Eigenbeitrag der Stadt in Höhe von 20.000 Euro stehen insgesamt 100.000 Euro für zwei Projekte im Stadtgebiet zur Verfügung .

Eines der Projekte ist der Verfügungsfonds Gastronomie, für den 60.000 Euro bereitstehen und die für eine „Bezuschussung von Investitionen im Außenbereich der Gastronomie“ vorgesehen sind. Die Stadt Traunreut hat hierzu eine Förderrichtlinie erarbeitet.

Bezuschusst werden nur sogenannte investive Maßnahmen, also Anschaffungen oder bauliche/verschönernde Aktivitäten, die am und im Außenbereich des Gastronomiebetriebes vorgenommen werden.

Dazu zählen: ansprechende Gestaltung der Außenfassade, Erwerb von qualitativer Möblierung (Stühle, Tische), Wetterschutz wie Sonnenschirme und Wärmestrahler, Bepflanzung oder eine Beleuchtung.

Diese sollen insbesondere zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Gäste beitragen und damit auch für die Belebung der Innenstadt sorgen.

Die Investitionskosten für die geplanten Maßnahmen sollen mindestens 1.000 Euro (Bagatellgrenze) und 10.000 Euro (Höchstwert) liegen. Es kann ein Zuschuss von 50 % der Investitionskosten erfolgen, die restlichen Kosten verbleiben als Eigenanteil beim Antragsteller. Im Einzelfall ist durch Beschluss auch ein höherer Zuschuss (bis 100 %) möglich, so dass der Antragsteller keinen Eigenanteil leisten muss.

Die Maßnahmen können jedoch nur bezuschusst werden, wenn diese an Gebäuden/Grundstücken vorgenommen werden, die im Fördergebiet liegen. Dieses entspricht dem “Sanierungsgebiet Traunreut”.

Um einen Zuschuss zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag an die Stadt Traunreut gestellt werden. Das kann beispielsweise der Gastronomiebetreiber selbst oder der Hauseigentümer sein, um nur einige zu nennen. Antragsberechtigt sind auch andere Personen.

Für zwei Jahre, nämlich 2022 und 2023, stehen Fördermittel in Höhe von gesamt 60.000 Euro bereit, die abgerufen werden können. Es wird zwei Zeiträume geben, in denen für geplante Maßnahmen ein Antrag gestellt werden kann.

Der erste Zeitraum startete im Januar 2022 und lief bis Mitte April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte man seine Idee/Maßnahme, die in/an einem im Fördergebiet liegenden gastronomischen Betrieb umgesetzt werden sollte, bei der Stadt vorstellen und einen entsprechenden Antrag einreichen.

Im Mai 2022 wurden die eingereichten Anträge in der Lenkungsgruppe Städtebauförderung vorberaten und im Stadtrat beschlossen. Insgesamt wurden 5 Projekte zugelassen, die noch im selben Jahr verwirklicht wurden. Dafür hat die Stadt Traunreut etwas mehr als die Hälfte des Fördertopfes ausgeschüttet.

Der zweite Förderzeitraum konnte somit wie geplant Anfang 2023 starten. Die Gastronomen sowie Eigentümer und auch die Presse wurden informiert. Innerhalb der Bewerbungsfrist gingen 8 Anträge ein, davon wurden 5 zugelassen. Alle 5 Antragsteller erhalten eine Förderung für ihre eingereichten Maßnahmen, die innerhalb eines Jahres umzusetzen und nachzuweisen sind.

Über die eingereichten Anträge beriet zuerst als unabhängiges Gremium die Lenkungsgruppe Städtebau, die sich aus Stadtratsmitgliedern, Traunreuter Bürgern und Interessensvertretern sowie der Verwaltung zusammensetzt. Die Empfehlung wurde dann anschließend zur Entscheidung dem Stadtrat der Stadt Traunreut vorgelegt.

Das Fördergebiet beschränkt sich auf das Sanierungsgebiet der Stadt Traunreut. Das bedeutet, dass ausschließlich gastronomische Betriebe, die innerhalb des rot umrandeten Bereichs der oben dargestellten Karte liegen, einen Zuschuss beantragen können.

Erwartet werden Maßnahmen/Investitionen, die geeignet sind, im Außenbereich ansprechende Aufenthaltsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu jeder Jahreszeit (möglichst auch Corona-konform) zu schaffen bzw. anzubieten. Ziel soll dabei sein, die Aufenthaltsdauer sowie die Aufenthaltsqualität für die Kunden zu steigern.

Es sind nun investive Maßnahmen zugelassen. Dazu zählen insbesondere:

  • Bauliche Veränderungen an der Außenfassade – insbes. Gestaltung des Eingangs- und Fassadenbereichs, z.B. Beschilderung, automatische Eingangstüre, …
  • Initialisierung, Aufbau, Erneuerung und Aufwertung des Beleuchtungskonzepts – Außenbeleuchtung, u.a. Umstellung auf LED, umweltgerechte Verbesserung, …
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Behaglichkeit; z.B. Wärmestrahler (nur elektrisch)
  • Gestalterische Aufwertung durch bauliche Wetterschutzmaßnahmen – am besten flexibel auf- und abbaubar
  • Qualitative und quantitative Möblierung: u.a. Stühle, Tische, Sonnenschutz, usw. – ohne Markenschriftzüge/-logo
  • Räumliche Gestaltung und Zonierung durch Begrünung
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Es werden nur Maßnahmen gefördert, die sich auf zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro Gesamtkosten (im Regelfall, Ausnahmen möglich) belaufen. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50% der Gesamtkosten und kann in Ausnahmen auch auf bis zu 100% steigen.

Bsp. 1: Die Maßnahme soll insgesamt 5.000 Euro kosten. Die Lenkungsgruppe hat die Maßnahme bewilligt und eine Förderung von 50 % zugesagt. Demnach kann der Antragsteller mit einem Zuschuss bis zu 2.500 Euro rechnen. Die restlichen 2.500 Euro muss er aus Eigenmitteln finanzieren.

Zuschussfähig sind nur die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, die für die bewilligte Maßnahme angefallen sind, und orientieren sich an der maximalen bewilligten Höhe, ausgehend von den beantragten Gesamtkosten.

Bsp. 2: Es wurde für beantragten Gesamtkosten von 5.000 Euro ein Zuschuss in Höhe von 50 %, also 2.500 Euro, bewilligt. Nach Abschluss der Maßnahme belaufen sich die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Gesamtkosten jedoch auf 4.500 Euro. Der Zuschuss beträgt dann 50 % davon, also 2.250 Euro.

Bsp. 3: Es wurde für Gesamtkosten von 5.000 Euro ein Zuschuss in Höhe von 50 %, also 2.500 Euro, bewilligt. Nach Abschluss der Maßnahme belaufen sich die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Gesamtkosten jedoch auf 6.000 Euro. Der Zuschuss beträgt dann trotzdem nur 50 % von bewilligten 5.000 Euro, also 2.500 Euro. Die Mehrkosten von 1.000 Euro verbleiben beim Antragsteller.

Die Entscheidung darüber, welche Maßnahme einen Zuschuss aus dem Projektfonds und wie hoch dieser Zuschuss ausfällt, trifft die “Lenkungsgruppe Städtebau”, unterstützt durch die Verwaltung. Diese setzt sich aus Stadträten und Bürgern der Stadt Traunreut sowie einem Vertreter der Stadtverwaltung zusammen.

Lenkungsgruppe Städtebauförderung


Weitere Mitglieder der Lenkungsgruppe:

Berger Helga (Traunreuter Bürgerin)
Fendt Robert (AKV)
Gätzschmann Thomas (Stadtverwaltung)
Heuberer Werner (Traunreuter Bürger)
Klück Peter (ARGE)
Mollner Mathias (Traunreuter Bürger)
Welkhammer Felix (Fa. Heidenhain)

Die Lenkungsgruppe als lokales Vergabegremium steht für ein transparentes und interessenneutrales Ausreichen der Mittel.

Die Treffen der Lenkungsgruppe Städtebau, bei denen über die Zuschussanträge befunden wird, sind grundsätzlich nicht öffentlich.

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Das Gremium wird die eingereichten Anträge unter anderem nach den folgenden Kriterien bewerten:

  • Fördergebiet
  • Stimmigkeit des Gesamtkonzepts
  • Grad der Innovation
  • Qualitätsverbesserung
  • Nachhaltigkeit

Achtung: Bewerbungsphase ist geschlossen!

Die Anträge sind in schriftlicher Form an die Stadt Traunreut über das SMD/Stadtmarketing zu
stellen.

Das SMD/Stadtmarketing leistet in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachbereichen
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und prüft den jeweiligen Antrag auf
Plausibilität, sparsamen Mitteleinsatz und Förderfähigkeit.

Der Antrag ist mittels eines eigenen Vordrucks zu stellen und muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Antragsteller (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung)
  • Daten zur Örtlichkeit/zum Objekt (Lage, Anschrift, Gebäude/Grundstück)
  • Beschreibung der Konzeptidee bzw. des Projektes
  • Angaben zum Projektbeginn und Projektabschluss (Dauer der Maßnahme)
  • Kostenkalkulation und Finanzierung
  • Ziel und Nutzen der Maßnahme
  • Skizze

Der Antrag wird wie folgt bei der Stadt Traunreut entgegen genommen:

Antrag

Per E-Mail an: smd@traunreut.de

oder postalisch an folgende Adresse:

Stadt Traunreut
SMD/Stadtmarketing
Rathausplatz 3
83301 Traunreut

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare – vom Antrag über die Förderrichtlinien bis zum Verwendungsnachweis – zum Download:

  • Welche Maßnahmen sind förderfähig bzw. was kann bezuschusst werden?

Es sind nur investive Maßnahmen förderfähig. Darunter fallen:

  1. Bauliche Veränderungen an der Außenfassade – insbes. Gestaltung des Eingangs- und Fassadenbereichs, z.B. Beschilderung, automatische Eingangstüre;
  2. Initialisierung, Aufbau, Erneuerung und Aufwertung des Beleuchtungskonzepts – Außenbeleuchtung, u.a. Umstellung auf LED, umweltgerechte Verbesserung, etc.;
  3. Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Behaglichkeit, z.B. Wärmestrahler (nur elektrisch);
  4. Gestalterische Aufwertung durch bauliche Wetterschutzmaßnahmen – am besten flexibel auf- und abbaubar; Räumliche Gestaltung und Zonierung durch Begrünung;
  5. Qualitative und quantitative Möblierung: u.a. Stühle, Tische, Sonnenschutz, usw. – ohne Markenschriftzüge/-logo
  • Wie hoch muss bzw. darf die Investition sein?

Die Gesamtkosten für die Maßnahme dürfen 1.000 Euro nicht unterschreiten (sogenannte Bagatellgrenze) und sollen 10.000 Euro nicht überschreiten. Liegen die Kosten unter 1.000 Euro, kann keine Förderung beantragt werden.

  • Wie hoch kann eine Förderung ausfallen?

Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50% der Gesamtkosten und kann in Ausnahmen auch auf bis zu 100% steigen. Es werden nur die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten (bsp. Rechnung, Verwendungsnachweis) auf die Förderung angerechnet.

Zuschussfähig sind nur die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, die für die
bewilligte Maßnahme angefallen sind.

  • Was muss bei einem Auftrag für die Maßnahme beachten?

Bei Lieferleistung, baulichen Investitionen und sonstigen Leistungen mit
einem Wert über 5.000,- € bei Liefer-/Dienstleistungen, 10.000,- € bei Bauleistungen (netto)
sind mindestens drei vergleichbare Kostenangebote einzuholen.

  • Wann erhalte ich die Fördermittel?

Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die Stadt Traunreut, wenn nach Abschluss der
Maßnahme der Verwendungsnachweis vorliegt, geprüft und freigegeben wurde. Die
Auszahlung wird auf das Konto des Antragstellers überwiesen und
basiert auf Grundlage der tatsächlich bezahlten Rechnungen sowie in maximal der Höhe der bewilligten
Mittel/des Zuschusses.

  • Erhalte ich den Zuschuss in der bewilligten Höhe?

Die Zahlung orientiert sich an den tatsächlichen Kosten. Wenn sich die Kosten für die Maßnahme gegenüber des bewilligten Zuschusses bsp. gemindert haben, verringert sich entsprechend die Förderhöhe (wird angepasst, abweichend vom Bescheid). Sind die Kosten gestiegen, bleibt es bei der bewilligten Zuschusshöhe. Eine nachträgliche Erhöhung ist somit ausgeschlossen.

  • Welche räumliche Abgrenzung gilt für das Fördergebiet?

Das Fördergebiet ist nicht das gesamte Stadtgebiet, sondern begrenzt sich auf Gebäude und Grundstücke mit einem gastronomischen Betrieb, die im Sanierungsbiet Stadtkern Traunreut liegen.

  • Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Pächter von gastronomischen Betrieben im Fördergebiet, Eigentümer der jeweiligen Gebäude und Grundstücke, wie auch Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände und weitere Gruppen, vertreten durch eine geschäftsfähige Person.

  • Wer kann keinen Antrag stellen?

Nicht antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts.

  • Bis wann kann ich den Antrag stellen?

Schriftliche Anträge können bis Freitag, 26.04.2023 eingereicht werden.

  • Welche Unterlagen sind einzureichen?

Wir benötigen mindestens folgende Unterlagen:

  1. Antragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben –
  2. Kostenkalkulation
  3. Skizze
  • An welche Stelle im Rathaus muss ich den schriftlichen Antrag schicken?

Die vollständigen Antragsunterlagen können entweder per E-Mail an SMD@traunreut.de oder postalisch an die Stadt Traunreut, SMD/Stadtmarketing, Rathausplatz 3, 83301 Traunreut geschickt werden.

  • Wer entscheidet über meinen Antrag?

Zuständig ist die Lenkungsgruppe Städtebau.

  • Bis wann erhalte ich eine Antwort, ob mein Antrag angenommen wurde?

Wenn der Antrag bei der Stadt eingeht, wird dieser auf Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten dann eine Eingangsmitteilung und ggf. einen Hinweis, dass noch Unterlagen fehlen und nachgereicht werden müssen.

  • Wann entscheidet die Lenkungsgruppe Städtebau über die Anträge?

Es ist vorgesehen, dass bis Mitte des Jahres eine Entscheidung getroffen wird, welcher Antrag einen Zuschuss erhalten kann. Über das Ergebnis werden die Antragsteller dann schnellstmöglich informiert.

  • Kann ich mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen, bevor die Lenkungsgruppe Städtebau getagt und entschieden hat?

Nein. Es muss erst die Entscheidung abgewartet werden. Erst dann darf man mit der Umsetzung beginnen.

  • Kann ich rückwirkend für Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind, einen Zuschuss beantragen?

Nein. Eine Antragstellung für Maßnahmen, die zwar förderfähig wären, aber bereits damit begonnen oder abgeschlossen wurden, ist ausgeschlossen.

  • Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Förderung aus dem Projektfonds?

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt Traunreut entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel und unter Einhaltung der Förderziele über die Anträge. Eine Bewilligung wird immer nur für den Einzelfall erteilt.

  • Ersetzt eine Bewilligung auf einen Zuschuss auch andere Vorschriften wie bsp. den Denkmalschutz oder das Baurecht?

Nein. Die Bewilligung bezieht sich allein auf eine Auszahlung und ersetzt keine sonstigen erforderlichen Zustimmungen, Erlaubnisse und Genehmigungen. Andere einzuhaltende Vorschriften, insbesondere denkmalrechtliche Vorschriften, örtliche Bauvorschriften, Satzungen nach dem BauGB, Vergabevorschriften sind bei der Entwicklung und Beantragung der Projekte bzw. Maßnahmen zu beachten. Im Zweifel fragen Sie bitte vorher bei der Stadt nach.

  • Was passiert, wenn der Fördertopf bereits ausgeschöpft ist?

Eine Förderung ist nur möglich im Rahmen der bewilligten Fördermittel und der zur Verfügung
stehenden gesamten Haushaltsmittel des Projektfonds in Höhe von 60.000,- € für die Dauer
des Projektfonds. Ist der Topf leer, ist auch keine Antragstellung mehr möglich.

Wer sich also gleich in der ersten Projektphase bewirbt, hat die größten Chancen, eine Förderung aus dem Projektfonds zu erhalten.


Sie benötigen Informationen und weitere Auskünfte oder haben noch offene Fragen zum Projektfonds Gastronomie? Dann stehen Ihnen dafür folgende Mitarbeiter der Stadtverwaltung gern zur Verfügung:

Christian Ehinger
Leiter Stadtmarketing

Tel.: +49 8669 857-120

E-Mail: smd@traunreut.de