Gebühren

Die Preise für die Buchungszeiten sind grundsätzlich für alle Kindertagesstätten im Stadtgebiet Traunreut gleich.

Bezüglich weiterer Kosten (Früh-/Spätdienste, Essen, Spielen, Pflegeprodukte und Weiteres) erkundigen Sie sich bitte in der Kindertagesstätte Ihrer Wahl.

Auszug aus der Gebührensatzung: gültig ab 11.06.2024

§ 5 Abs. 1 der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Traunreut

Für jeden angefangenen Monat werden folgende Benutzungsgebühren für die gebuchten täglichen Betreuungsstunden erhoben:
a) Im Kindergarten bei (über 3-jährige)
(tägliche Mindestbuchungszeit: 08:30 – 12:30 Uhr bei dauerhaftem Besuch)

ab Betreungsjahr2024/20252025/20262026/2027
über 3 bis 4 Stunden:110,00121,00133,00Euro
über 4 bis 5 Stunden:121,00133,00146,00Euro
über 5 bis 6 Stunden:133,00146,00161,00Euro
über 6 bis 7 Stunden:147,00162,00178,00Euro
über 7 bis 8 Stunden:161,00177,00195,00Euro
über 8 bis 9 Stunden:177,00195,00215,00Euro
über 9 Stunden:196,00216,00238,00Euro

b) in der Kinderkrippe bei (unter 3-jährige)
(tägliche Mindestbuchungszeit: 08:30 – 12:30 Uhr bei dauerhaftem Besuch)

ab Betreungsjahr2024/2025
über 3 bis 4 Stunden:220,00Euro
über 4 bis 5 Stunden:242,00Euro
über 5 bis 6 Stunden:267,00Euro
über 6 bis 7 Stunden:293,00Euro
über 7 bis 8 Stunden:322,00Euro
über 8 bis 9 Stunden:354,00Euro
über 9 Stunden:391,00Euro

Die Benutzungsgebühren nach Satz 1 Buchst. a und b erhöht sich bei einer Inanspruchnahme des Frühdienstes (ab 07:00 Uhr) und/oder des Spätdienstes (bis 17:00 Uhr) jeweils um 30,00 Euro.

Für Kinder, die einen Kindergarten besuchen und die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt die Benutzungsgebühr gemäß Satz 1 Buchstabe b.

Für Kinder, die eine Kinderkrippe besuchen und die das 3. Lebensjahr bereits vollendet haben, gilt die Benutzungsgebühr gem. Satz 1 Buchstabe a.

Die Änderung der Gebühr gilt ab dem Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.


Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung

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