Mit dem System der Freiwilligen Leistungsprüfungen möchten die Musikschulen ihre Schülerinnen und Schüler zum musikalischen Leistungsnachweis motivieren. Wer will, kann in diesen Prüfungen – nach Absprache mit seiner Lehrkraft – seine musikalischen Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis stellen.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Schülerinnen und Schüler Abzeichen und Urkunden.
Die Prüfungen haben verschiedene Schwierigkeitsgrade und umfassen alle angebotenen Instrumentalfächer sowie Gesang. Die Schüler können Prüfungen ablegen, unabhängig davon, wie alt sie sind, welches Instrument sie spielen und auf welchem musikalischen Leistungsniveau sie sich gerade befinden. Die einzelnen Prüfungsstufen bauen auf der Grundlage eines allgemeinen Regelwerks auf, das für alle bayerischen Musikschulen gilt
Die 5 jeweiligen Leistungsprüfungen sind:
An der Prüfung nehmen Schüler teil, die mindestens vier Monate Instrumental- / Vokalausbildung erhalten haben.
Die Prüfung erfolgt in Form eines einfachen, öffentlichen Vorspiels. Das Vorspiel kann einzeln oder in der Gruppe erfolgen.
An der Prüfung nehmen Schüler teil, die mindestens ein Jahr Instrumental- / Vokalausbildung erhalten haben.
Die musikschulinterne Prüfung auf Junior 2-Ebene besteht aus zwei Teilen:
1. Einreichen der Bestätigungsvorlage der Lehrinhalte durch die Lehrkraft
2. Vorspiel (praktische Prüfung)
Zulassungsvoraussetzung ist die Bestätigung der Lehrinhalte, in der alle Bereiche mit mindestens „kennengelernt“ bewertet wurden. Die Prüfung erfolgt in Form eines einfachen, öffentlichen Vorspiels. Das Vorspiel kann einzeln oder in der Gruppe erfolgen.
Jeder Prüfungsteilnehmer erhält nach erfolgreicher praktischer Prüfung eine von der Schulleitung unterschriebene Teilnehmerurkunde mit Wertungsbenennung (mit Erfolg, mit gutem Erfolg, mit sehr gutem Erfolg)
An der Prüfung nehmen Schüler teil, die in der Regel mindestens drei Jahre Instrumental- / Vokalausbildung erhalten haben. Zugelassen zur Prüfung sind Schüler aus Musikschulen des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) sowie Mitglieder bestehender Kooperationspartner des VBSM.
Die musikschulinterne Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Theorie mit Gehörbildung) und einer praktischen Prüfung, dem Vorspiel vor einer Prüfungskommission (Instrument/Stimme). Die Zulassung zur praktischen Prüfung setzt die bestandene schriftliche Prüfung voraus.
Jeder Prüfungsteilnehmer hat Anspruch auf ein kurzes Beratungsgespräch und erhält nach erfolgreicher praktischer Prüfung eine von der Schulleitung unterschriebene Teilnehmerurkunde sowie eine “Anstecknadel in Bronze”.
An der Prüfung nehmen Schüler teil, die in der Regel mindestens fünf Jahre Instrumental- / Vokalausbildung erhalten haben. Zugelassen zur Prüfung sind Schüler aus Musikschulen des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen (mit bestandener D1-Prüfung) sowie Mitglieder bestehender Kooperationspartner des VBSM (mit Leistungsnachweis D1).
Die musikschulinterne Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Theorie mit Gehörbildung nach vorgegebenen VBSM-Prüfungsbögen) und einer praktischen Prüfung, dem Vorspiel vor einer Prüfungskommission (Instrument/Stimme). Die Zulassung zur praktischen Prüfung setzt die bestandene schriftliche Prüfung voraus.
Jeder Prüfungsteilnehmer hat Anspruch auf ein kurzes Beratungsgespräch und erhält nach erfolgreicher praktischer Prüfung eine von der Schulleitung unterschriebene Teilnehmerurkunde sowie eine „Anstecknadel in Silber“.
An der Prüfung nehmen Schüler teil, die in der Regel mindestens sieben Jahre Instrumental- / Vokalausbildung erhalten haben. Zugelassen zur Prüfung sind Schüler aus Musikschulen des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen (mit bestandener D2-Prüfung) sowie Mitglieder bestehender Kooperationspartner des VBSM (mit Leistungsnachweis D2).
Die Prüfung wird zentral in den jeweiligen Regierungsbezirken durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen (Theorie mit Gehörbildung nach vorgegebenen VBSM-Prüfungsbögen) und einer praktischen Prüfung, dem Vorspiel vor der Prüfungskommission (Instrument/Stimme). Die Zulassung zur praktischen Prüfung setzt die bestandene schriftliche Prüfung voraus.
Jeder Prüfungsteilnehmer hat Anspruch auf ein kurzes Beratungsgespräch und erhält nach erfolgreicher praktischer Prüfung eine vom jeweiligen Beisitzer des Regierungsbezirkes im Vorstand des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen unterschriebene Teilnehmerurkunde sowie eine “Anstecknadel in Gold”.