Im Stadtgebiet stehen den Hundehaltern derzeit 63 Hundetoiletten mit kostenfreien Kunststoffbeuteln zur Verfügung.
Stand Mai 2021 sind in Traunreut ca. 745 große und kleine Hunde gemeldet. Sie sind oft die besten Freunde der Menschen und ein festes Mitglied in den Familien. Das bedeutet für die Hundebesitzer auch, dass sie die Verantwortung für ihre Tiere übernehmen. Zu den Pflichten zählen neben der anfallenden Hundesteuer, die Leinenpflicht und das Beseitigen der Hinterlassenschaften beim Gassigehen.
Aktuell gehen leider immer mehr Meldungen aus der Bevölkerung und von Landwirten bei der Stadtverwaltung über die Verschmutzungen durch die Vierbeiner auf Wegen, Plätzen, Spielanlagen sowohl auf öffentlichen als auch privaten Flächen ein. Einige Hundehalter unterliegen dem Trugschluss, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer, die sie ja bezahlen, für Reinigung und Entsorgung der Exkremente zu verwenden sind. Wie jede andere Gemeindesteuer, ist auch die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa der Reinigung von Straße) gegenübersteht, sondern sie ist gemäß dem Gesamtdeckungsprinzip aller kommunalen Aufgaben einzusetzen.
Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Hunde für die Verrichtung ihrer Geschäfte fernzuhalten. Diese Flächen dienen ausschließlich der Nahrungsmittelproduktion und Tierernährung. Durch Hundekot auf Wegrändern und Wiesen der Landwirte besteht die Gefahr, dass die Verunreinigungen in den Produktionsverlauf, damit in unseren Nahrungsmittelkreislauf kommen, was letztendlich die Gesundheit von Mensch und Tier gefährdet. Die sehr schädlichen Keime im Hundekot stellen ein erhöhtes Infektionsrisiko dar, welches besonders Kinder und abwehr geschwächte Menschen betreffen kann.
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung sind im Stadtgebiet von Traunreut aktuell 63 sogenannte Hundetoiletten aufgestellt. Dort stehen den Besitzern kostenfrei spezielle Kunststoffbeutel für die Beseitigung zur Verfügung. Hundekot gilt als Abfall, der über „Restmüll” zu entsorgen ist. Er kann damit in jedem öffentlich aufgestellten Abfalleimer, der eigenen Mülltonne und in den Hundetoiletten beseitigt werden. Das Entsorgen der gefüllten Beutel im Wald oder auf Wiesen ist nicht gestattet.
Es ist die Pflicht jedes Hundehalters, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners zu beseitigen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine Aufstellung der Standorte der Hundetoiletten in Traunreut findet man auch im Internet unter www.traunreut.de auf den Seiten zur Abfallentsorgung. Die Stadtverwaltung bittet alle Frauchen und Herrchen, dieses Angebot auch zu nutzen. In unser aller Interesse liegt es, ein sauberes, schönes Stadtbild zu genießen und uns in allen Freizeit- und Erholungsgebieten sorgenfrei bewegen zu können.
Der städtische Bauhof ist für die Betreuung und den Unterhalt aller Abfallbehälter und damit auch der Hundetoiletten zuständig. Falls Sie auf Ihrem Spaziergang Schäden oder Verschmutzungen daran entdecken, geben Sie diese Informationen bitte weiter an die Stadtverwaltung oder direkt an den Bauhof weiter.
Das Führen an der Leine
Grundsätzlich gibt es in Bayern keine generelle Anleinpflicht für Hunde. Allerdings können hier die einzelnen Kommunen eigene Vorgaben aufstellen. In Traunreut gibt es eine Leinenpflicht für alle Hunde, egal welcher Größe und Rasse, auf allen öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen.
Zum Schutz des eigenen Tieres und der Waldtiere, sollten die Vierbeiner bei Waldspaziergängen an der Leine geführt werden. Selbst bei einer umfassenden Ausbildung und Erziehung, die ein Hund genießt, bleibt ein natürlicher Jagdtrieb erhalten. Es reicht schon aus, wenn der Hund ein Rehkitz an schnuppert, dass die Mutter ihr Junges verlässt. Außerdem werden in der Forst- und Landwirtschaft große Ernte- und Arbeitsmaschinen eingesetzt, die beim Freilauf den Vierbeinern zur Gefahr werden können.