In der Stadtratssitzung am 2. Februar 2022 wurde im nichtöffentlichen Teil die weitere Vorgehensweise für das Wohnbaugebiet „Stocket“ beschlossen. Das im Herbst einberufene Vergabegremium hat mit notarieller Unterstützung verschiedene Vergabemodelle unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben entwickelt und dem Stadtrat vorgestellt. Für die städtischen Grundstücke sind zwei Varianten zum Erwerb vorgesehen.

„Jetzt kann es endlich losgehen. Die Baubewerber warten schon lange darauf, wie es weitergeht. Ich freue mich, dass wir gemeinsam Modelle entwickelt haben, die es vorrangig Familien ermöglichen, sich ein Eigenheim zu schaffen. Auch das Thema Ehrenamt spielt für uns eine große Rolle bei der Bewertung, da hier auch auf das Gemeinwohl gesetzt wird. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen im Vergabegremium für ihr Engagement und ihre Unterstützung bei der Ausarbeitung und dem weiteren Vergabeprozess.“ erläutert Erster Bürgermeister Hans-Peter Dangschat.

Was genau wurde beschlossen?

Grundvoraussetzung für eine mögliche Bewerbung für ein Grundstück ist die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren, welches im ersten Quartal 2021 durchgeführt wurde. Antragsberechtigt sind volljährige und geschäftsfähige Personen, Alleinstehende, Alleinstehende mit minderjährigen Kindern, Paare (Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften) sowie unverheiratete Paare, die gemeinsam in dem zu bildenden Haushalt leben werden, wenn beide Teile jeweils 50 % Miteigentum erwerben.

Bei der Vergabe nicht zugelassen werden Bewerber, die bereits ein bebaubares Grundstück in Traunreut besitzen. Gleiches gilt für bereits bebaute Grundstücke und zu Wohnzwecken geeignete Erbbraurechtsgrundstücke. Lediglich Eigentumswohnraum (Eigentumswohnung) in der Stadt Traunreut wird nicht berücksichtigt und führt nicht zum Ausschluss.

Die Vergabe der städtischen Baugrundstücke erfolgt in zwei Modellen.

Die im südlichen und westlichen Randbereich liegenden Parzellen werden über ein sogenanntes Bieterverfahren verkauft. Aufgrund der exponierten Lage können hierfür maximal zwei Gebote auf Basis des ermittelten Quadratmeterpreises aus dem Wertgutachten abgegeben werden.

Auf Grundlage der möglichen Kriterien des EU-Einheimischen Modells entwickelte das Gremium für die übrigen Grundstücke ein sogenanntes Sozial- und Familienmodell mit

Punktebewertung.

In dieser Punktematrix erhalten Paare bzw. Lebenspartnerschaften 10 Punkte, Alleinstehende mit Kind ebenfalls 10 Punkte. Für Kinder unter 18 Jahren (einschließlich zum Bewerbungszeitpunkt bestätigte Schwangerschaften) werden 25 Punkte je Kind gewertet, wobei eine Maximalpunktzahl von 75 Punkten erreicht werden kann. Wer sich ehrenamtlich engagiert, erhält pro volles Jahr der Tätigkeit 2 bis maximal 10 Punkte. Voraussetzung für die Anerkennung ist das Erfüllen der Kriterien, welche für die Ehrenamtskarten zutreffen.

Aus der Punktebewertung ergibt sich dann die Rangfolge für die Grundstücksvergabe. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.

Da Gemeinden verpflichtet sind nach Art. 75 Abs. 1 Satz 2 GO, Vermögensgegenstände, wie Grundstücke nur zu ihrem vollen Wert zu veräußern, muss für die Preisgestaltung der entsprechende Bodenrichtwert herangezogen werden. Eine Veräußerung unter Wert ist zulässig, wenn in Erfüllung kommunaler Aufgaben insbesondere auch soziale Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Dies gilt auch bei der Schaffung von Wohnraum.

Für die Rabattierung werden ähnliche Parameter, wie bei der Punktebewertung herangezogen.

Die Voraussetzung für ein vergünstigtes Grundstück ist das maximale Jahreseinkommen von 90.000 € bei Alleinstehenden und 180.000 € bei Paaren. Den höchsten Abzug von 15 % erhalten Familien mit zwei Kindern, bei einem Kind entsprechend 7,5 %. Für das Ehrenamt können pro volles Jahr 1 bis bestenfalls 5 % berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein höchst möglicher Rabatt von 20 %.

Eine weitere Vergünstigung ergibt sich aus der für alle Bewerber geltenden Bindefrist. Diese beinhaltet die Verpflichtung zur Selbstnutzung des Grundstücks, dem Verbot für gewerbliche Nutzung bzw. der Vermietung von Teilflächen und Verfügungsbeschränkungen. Aufgrund der vorgegebenen Bindefrist von 15 Jahren ergibt sich ein Rabatt von 30 %.

Für den künftigen Baubewerber ergäbe sich im besten Fall folgende Kostenkalkulation:

 Wertgutachten / Bodenrichtwert (erschließungsbeitragspflichtig) 
Abzug für Bindungen / sonstige Verpflichtungen (z.B. Bindefrist, Bauverpflichtungen)30%
=Verkehrswert (erschließungsbeitragspflichtig) 
Rabattierung (Sozialkriterien, Ehrenamt)20%
+Infrastruktur-/Folgekosten (teilweise Ermäßigung möglich) 
+Erschließungskosten (Vorausleistungs- / Ablösevereinbarung) 
=Kaufpreis (teilerschlossen) 
Kostenkalkulation für Baubewerber – Beispiel

Der tatsächliche Quadratmeterpreis kann erst nach Abschluss der Ausschreibungen genau errechnet werden.

Wie geht’s für die Interessenten nun weiter?

Alle Teilnehmer des Interessensbekundungsverfahrens erhalten in den nächsten Wochen die Informationen und Vorgaben zum Bewerbungsprozess. Voraussichtlich im Juni werden diese ausgewertet und anhand der Rangliste erfolgt über ein Notariat die Vergabe der Grundstücke.

Im November /Dezember werden die Verkäufe notariell vorgenommen und im weiteren Verlauf ist 2023 der Baubeginn für die einzelnen Bauherren möglich.  

Zeitschiene “Meilensteine” Wohnbaugebiet Stocket