Insgesamt 12 Kindertageseinrichtungen gibt es im Stadtgebiet, davon Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten verschiedenster Träger, vier Einrichtungen betreibt die Stadt Traunreut selbst. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit der Kinder. Die Eltern werden somit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.

Das Angebot der Kindergärten richtet sich überwiegend an Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung und bietet ihnen vielfältige, alters- und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs-  und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen. Unter Beachtung der Bildungs- und Erziehungsziele des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung Familie und Frauen (BEP), des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und der entsprechenden Ausführungsverordnungen werden die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt.

Das Angebot der Kinderkrippen richtet sich überwiegend an Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und bietet ihnen familiennahe Geborgenheit, vielfältige altersgerechte Entwicklungs-, angemessene Betreuungs-, Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten und die Vorbereitung auf den Besuch des Kindergartens. Weitere Schwerpunkte sind die frühzeitige Erkennung und Gegensteuerung von Gesundheits- und Entwicklungsrisiken, die vorsichtige Führung zu sozialer Kompetenz und zur Integration im kindlichen Umfeld.

Zum neuen Betreuungsjahr ab September 2024 bis August 2025 stellt die Stadt Traunreut eine zentrale Anmeldeplattform für einen Betreuungsplatz zur Verfügung.

Im Anmeldezeitraum vom 01.12.2023 bis 29.02.2024 können die Personensorgeberechtigten ihre Kinder entweder über

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/traunreut/bsp_kita_anmeldung/#/

 oder

www.traunreut.de/stadt-und-buerger/buergerservice-formulare/Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung (ab 01.12.2023 freigeschaltet)

für einen Betreuungsplatz anmelden. Pro Kind muss nur eine Anmeldung ausgefüllt werden, in der drei gewünschte Einrichtungen favorisiert werden. Zum Zuteilungsstichtag erhält man die entsprechenden Antworten im Postkorb seines Bürgerservice-Portals, das täglich 24 Stunden zur Verfügung steht.

Die Vergabe der Kinderbetreuungsplätze erfolgt ausschließlich nur noch über die zentrale Anmeldeplattform. Sollte das Kind nicht im angegebenen Zeitraum angemeldet werden, kann die Aufnahme in einer Kindertagesstätte für das Betreuungsjahr 2024/2025 nicht gewährleistet werden.

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