Energiespartipps

Aktuelles aus der Förderlandschaft

30.11.2020

Neue Förderung zu Ladestationen für Elektroautos und Förderstopp bei der Barriere Reduzierung.

Seit Ende November fördert der Bund mit einem neuen Zuschussprogramm über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ladestationen für Elektroautos bei Wohngebäuden. Damit ist es nun auch möglich, einen Zuschuss für Ladestationen an Stellplätzen und Garagen zu erhalten, die nur privat zugänglich sind. Wichtigste Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ladestation ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt wird – mit der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen entsprechenden Tarif des Energieversorgers.

Pro Ladepunkt gibt es einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro auf den Kaufpreis der Ladestation mit 11kW Ladeleistung, die Kosten für den Einbau und Anschluss und ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation. Die Förderhöhe ist abhängig von den Gesamtkosten, die für die Installation des Ladepunkts entstehen. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Förderantrag vor Bestellung der Ladestation gestellt wird – weitere Informationen unter www.kfw.de/440.

Die Innovationsprämie für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge, die aktuell sehr beliebt ist, ist über die Förderstelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen – www.bafa.de.

Bundesmittel für Barriere reduzierende Maßnahmen sind aufgebraucht

Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mitteilt, ist für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (Programmnummer 455-B) keine Antragsstellung mehr möglich, da die Bundesmittel für dieses Förderprogramm aufgebraucht sind. Wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden, wird die Förderung im nächsten Jahr wieder möglich. Voraussetzung für die Förderung ist aber auch hier, dass vor Antragsstellung noch nicht mit der Maßnahme begonnen wurde. Bereits erteilte Zusagen von der KfW sind vom Antragsstopp nicht betroffen.

Weiterhin möglich ist eine Förderung für Maßnahmen zur Barriere Reduzierung über das Kreditprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (Programmnummer 159), der Antrag hierfür wird über die jeweilige Hausbank, ebenfalls vor Maßnahmenbeginn, gestellt.

Einen Überblick zur umfangreichen Förderlandschaft und den Themen rund um energetisches Bauen und Sanieren, Energieeffizienz und erneuerbare Energien bietet gerne die Energieagentur Südostbayern GmbH mit der kostenlosen Energieberatung. Die Energieberatung für alle Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein wird aktuell telefonisch angeboten.

Info und Anmeldung unter Telefon 0861 58-70 39. Das Team der Energieagentur freut sich auf die Beratung – weitere Informationen gibt es auch unter www.energieagentur-suedost.bayern.

Die aktuellen Beratungstermine der Energieagentur Südostbayern GmbH:

Donnerstag03. Dez 202014:00 – 18:00 Uhr
Montag07. Dez 202014:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch09. Dez 202014:00 – 18:00 Uhr
Montag14. Dez 202014:00 – 18:00 Uhr
Dienstag15. Dez 202013:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch16. Dez 202013:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag17. Dez 202014:00 – 18:00 Uhr

Terminvereinbarung im Rathaus

SG 111 – Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Verkehr und Vergaben
Telefon: +49 8669 857 - 337
Fax: +49 8669 857 - 22337
E-Mail: ordnungsamt@traunreut.de

Weitere Links zum Thema:

Angebotsübersicht der Energieberatung der Verbraucherzentrale

Energieagentur Südostbayern