Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Die Stadt Traunreut hat räumlich abgegrenzte Gebiete mit jeweils mindestens fünf Unternehmer (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Diese Gebiete sind in nachfolgenden Karten als Kumulationsgebiete definiert.

Grundsätzlich sollen alle Unternehmen in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

Darüber hinaus verspricht sich die Stadt Traunreut mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Erschließungsgebiete liegenden Privathaushalte und Unternehmer.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Stadt Traunreut den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in den definierten Erschließungsgebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Stadt Traunreut sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Erschließungsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.

Die Stadt bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen baldmöglichst (spätestens zum 28.02.2014) an die Stadt Traunreut zurück.

Der Fragebogen wird allen Unternehmen in den Erschließungsgebieten direkt zugesandt und kann über unten stehenden Link herunter geladen werden. Weiterhin können Sie nachfolgend die Erschließungsgebiete (Kumulationsgebiete) einsehen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Breitbandpate der Stadt Traunreut, Herr Beilhack, gern zur Verfügung.

SG 111 – Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Verkehr und Vergaben
Telefon: +49 8669 857 - 337
Fax: +49 8669 857 - 22337
E-Mail: ordnungsamt@traunreut.de

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!


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Erschließungsgebiet Traunreut-Ost
Breibandabfrade (pdf)

Die Ist- und Bedarfsermittlung (durchgeführt vom 11.10.2013 bis 28.02.2014) in der StadtTraunreut hat ergeben, dass 21 Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG einen Bedarf von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Des Weiteren haben 22 Unternehmer einen Bedarf von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream gemeldet.

Eine Grundversorgung von mindestens 2 Mbit/s im Downstream ist im gesamten Erschließungsgebiet vorhanden. In einem Teil des Erschließungsgebiets sind zudem aktuell mindestens 25 Mbit/s im Downstream verfügbar, die in der Karte ausgewiesen sind.


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Traunreut Ost
Matzing

Gemeinde

Markterkundungsverfahren 

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Die Stadt Traunreut hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass in den Erschließungsgebieten

– Traunreut –  Ost, Frühling Niedling, Oberwalchen:                     18 Unternehmer

– Matzing – Ortsteil Wiesen, Matzing, Biebing:                              3 Unternehmer

i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (http://www.traunreut.de/index.php?id=0,507). Die Stadt hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzesfestgelegt (www.traunreut.de/index.php?id=0,507).

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Stadt Traunreut bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

1.   ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den  kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.

2.   ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt bis spätestens 15. Mai 2014zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage der Stadt Traunreut veröffentlicht.

Stadt Traunreut


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Traunreut Ost
Matzing

für die Stadt Traunreut


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Ergebnis Markterkundung
Ergebnis Traunreut-Ost
Ergebnis Matzing

Bekanntmachung Auswahlverfahren Stadt Traunreut


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Bekanntmachung Auswahlverfahren
Kumulationsgebiet Traunreut Ost
Kumulationsgebiet Matzing
Muster Breitbandausbauvertrag


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Bekanntmachung

Der Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Traunreut, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Klaus Ritter und der Deutschen Telekom GmbH, vertreten durch Norbert Kreier, wurde am 31.07.2015 im Rathaus Traunreut geschlossen.


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Stellungnahme Kooperationsvertrag

Fördersteckbrief mit Karte

„Breitband ist Zukunft. Nur wo Breitband vorhanden ist, werden Arbeitsplätze entstehen und erhalten. Der Ausbau von schnellem Internet läuft in Bayern auf Hochtouren. 25 Gemeinden aus Oberbayern erhalten insgesamt über 7,9 Millionen Euro Förderung. Sie sind auf dem besten Weg zur digitalen Autobahn“, freut sich Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder, der am Dienstag (1.12.) die Förderbescheide für den Breitbandausbau in München übergab. 

Oberbayern engagiert sich beim Breitbandausbau. Mit 449 von 500 Gemeinden befinden sich in Oberbayern 90 Prozent im Förderverfahren. 95 Kommunen wurde inzwischen eine Fördersumme von 25,8 Millionen Euro zugesagt. Ein Großteil der Fördermittel von maximal rund 365,7 Millionen Euro in Oberbayern ist aber noch offen. Söder forderte die Bürgermeister auf, sich weiter im Förderprogramm zu engagieren: „Schnelles Internet ist Grundstein für einen erfolgreichen ländlichen Raum.“ 

Bayernweit engagieren sich bereits über 92 % (1.900) aller Kommunen im Förderverfahren. Mit den in München neu übergebenen Bescheiden können schon 710 Kommunen mit einer Gesamtfördersumme von mehr als 255 Millionen Euro in den Breitbandausbau starten. Allein bei den bisher im Ausbau befindlichen Projekten werden über 6.000 km Glasfaserleitungen verlegt. „Mit unserem bundesweit einmaligen Förderprogramm von 1,5 Milliarden Euro bis 2018 bringen wir ganz Bayern an das schnelle Netz. Jede Gemeinde erhält eine Ausfahrt von der Datenautobahn“, kündigte Söder an. Wichtige Hilfe für die Kommunen ist die Beratung durch die Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. In über 6.300 persönlichen Gesprächen wurde fast jede Gemeinde beraten.

Der Ministerrat hat heute Eckpunkte für eine bayerische Kofinanzierung des Breitbandförderprogramms des Bundes beschlossen. Damit soll es Kommunen ermöglicht werden, zusätzliche Gelder aus dem neuen Bundesprogramm zum Breitbandausbau nutzen zu können. Die niedrigeren Fördersätze des Bundesprogramms werden auf das individuelle bayerische Niveau angehoben. Damit können Kommunen nun nochmals auf ihren bayerischen Förderhöchstbetrag zurückgreifen und eine noch höhere Flächendeckung bei der Versorgung mit schnellem Internet erreichen, betonte Söder.

Folgende Kommunen aus Oberbayern erhielten am Dienstag Förderbescheide über insgesamt 7,9 Millionen Euro:

LandkreisKommuneFördersumme
Altötting
Bad Tölz-Wolfratshausen
Dachau
Ebersberg
Eichstätt
Erding
Erding
Freising
Freising
Landsberg am Lech
Mühldorf a.Inn
Mühldorf a.Inn
München
Pfaffenhofen a.d.Ilm
Pfaffenhofen a.d.Ilm
Rosenheim
Starnberg
Starnberg
Traunstein
Traunstein
Traunstein
Traunstein
Weilheim-Schongau
Weilheim-Schongau
Weilheim-Schongau
Burghausen
Gaißach
Bergkirchen
Ebersberg
Pförring
Taufkirchen (Vils)
Walpertskirchen
Hörgertshausen
Neufahrn b.Freising
Dießen a.Ammersee
Buchbach
Neumarkt-Sankt Veit
Grünwald
Geisenfeld
Reichertshofen
Soyen
Inning a.Ammersee
Seefeld
Grassau
Palling
Schnaitsee
Traunreut
Pähl
Schongau
Seeshaupt
236.302 € 
79.974 € 
336.475 € 
600.817 € 
216.979 € 
433.179 € 
293.306 € 
59.751 € 
176.110 € 
474.367 € 
232.205 € 
110.879 € 
47.704 € 
236.763 € 
273.004 € 
836.004 € 
348.381 € 
289.179 € 
25.263 € 
898.761 € 
554.848 € 
155.436 € 
193.291 € 
62.703 € 
780.000 €


Terminanfrage Bürgeramt