Die Stadt Traunreut hat jährlich nach Maßgabe des Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) einen Bericht über alle Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts, an denen sie mindestens 5% der Anteile hält, zu erstellen.
Für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 wurden die Beteiligungsberichte erstellt und dem Stadtrat zur Kenntnis vorgelegt: