Immer wieder laufen Hunde frei über die Kinderspielplätze. Hierbei sorgen sich die Eltern einerseits um die Sicherheit ihrer Kinder und andererseits bleiben auch häufig die Hinterlassenschaften der Vierbeiner in den Spielbereichen liegen. Aufgrund einer erneuten Anfrage einer Bürgerin appelliert nun die Stadtverwaltung nochmals eindringlich an alle Hundehalter.
Claudio Beilhack vom Ordnungsamt der Stadt stellt die rechtliche Situation dar: „Gemäß unserem Ortsrecht ist das Mitnehmen von Hunden auf Spieplätze generell nicht zulässig. Auf den städtischen Grünflächen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. In dem speziellen Fall in Frauenbrunn geht ein Wanderweg direkt durch den offen konzipierten Spielplatz. Wir sehen hier die entsprechende Grünfläche, die das Benutzen des Weges mit einem Hund erlaubt, sofern er an der Leine geführt wird.“
Die Stadtverwaltung appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Vierbeiner nicht auf die Spielplätze zu führen. Auch wenn die Tiere grundsätzlich freundlich sind, kennen vor allem kleinere Kinder den Umgang mit Hunden nicht und es kann so ganz ungewollt zu Unfällen kommen. Gleiches gilt auch bei der Anleinpflicht auf den öffentlichen Grünflächen.
Bei Zuwiderhandlungen können die örtlichen Ordnungsbehörden informiert werden. Diese haben dann die Möglichkeit entsprechende Sanktionen auszusprechen.
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung sind im Stadtgebiet von Traunreut aktuell 63 sogenannte Hundetoiletten aufgestellt. Dort stehen den Besitzern kostenfrei spezielle Kunststoffbeutel für die Beseitigung zur Verfügung. Hundekot gilt als Abfall, der über „Restmüll” zu entsorgen ist. Er kann damit in jedem öffentlich aufgestellten Abfalleimer, der eigenen Mülltonne und in den Hundetoiletten beseitigt werden. Das Entsorgen der gefüllten Beutel im Wald oder auf Wiesen ist nicht gestattet.