Gerade im kalten und stürmischen Februar machen sich die Defizite alter Fenster bemerkbar. Die Energieagentur Südostbayern und die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern rät daher, alte Fenster gegen Fenster mit Wärmeschutzverglasung auszutauschen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann der Fenstertausch mit einem Zuschuss von 20 % gefördert werden – die Zuschussvarianten für Einzelmaßnahmen sind nicht vom Förderstopp der KfW betroffen.

Durch Austausch alter Fenster mit Isolierverglasungen gegen neue mit 3-fach-Wärmeschutz­verglasungen kann der Wärmeverlust um mehr als 60 Prozent reduziert werden. Anteilig lassen sich damit 10 bis 20 Prozent Heizkosten einsparen. Zusätzlich werden die Räume behaglicher, da die Innenseiten der Verglasungen im Winter wärmer bleiben. Außerdem schließen neue Fenster dicht, sodass weniger Zugluft entsteht. Um Schimmel zu vermeiden, ist es allerdings wichtig, dass Bewohner ausreichend stoßlüften.

„Damit die neuen Fenster möglichst viel Energie einsparen, muss auf einen wärmegedämmten und luftdichten Einbau geachtet werden“, betont die Experten der Energieagentur und der Verbraucherzentrale. Ein wirksamer Sonnenschutz ist vorzusehen, damit Wohnräume in den Sommermonaten nicht zu warm werden. Verbesserte Verglasungen lassen viel Tageslicht in die Räume. Moderne Fenster bieten noch eine Reihe weiterer Vorzüge, die einen Austausch sinnvoll machen. So wird beispielsweise der Schallschutz verbessert. Zusätzlich kann man einbruchhemmende Rahmen auswählen.

Bei allen Fragen zu den Themen Fenstertausch, Energieeffizienz und Energiesparen hilft die Energieberatung der Energieagentur Südostbayern GmbH und der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die aktuell telefonische Beratung ist für die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein kostenfrei. Info und Anmeldung (erforderlich) unter Telefon 0861 58-70 39. Weitere Info unter www.energieagentur-suedost.bayern.

Die nächsten Energieberatungstermine (nur nach Terminvereinbarung):

Donnerstag10. Feb 202209:00 – 11:15 Uhr
Montag14. Feb 202213:30 – 18:00 Uhr
Dienstag15. Feb 202213:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch16. Feb 202213:15 – 17:00 Uhr
Donnerstag17. Feb 202214:15 – 18:00 Uhr
Montag21. Feb 202213:30 – 18:00 Uhr
Dienstag22. Feb 202214:15 – 18:00 Uhr
Donnerstag24. Feb 202214:15 – 18:00 Uhr
Montag28. Feb 202213:30 – 18:00 Uhr

Terminvereinbarung im Rathaus

SG 111 – Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Verkehr und Vergaben
Telefon: +49 8669 857 - 337
Fax: +49 8669 857 - 22337
E-Mail: ordnungsamt@traunreut.de