Im Jahr 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.
Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich für das Amt zu bewerben.
Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Traunreut können ihre Bewerbung bis spätestens 25.04.2023 schriftlich im Rathaus der Stadt Traunreut einreichen.
Das Bewerbungsformular finden Sie hier: Bewerbungsformular Schöffen oder unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte im Rathaus Traunreut an:
Frau Hunklinger, Zimmer E002, hunklinger.christiane@traunreut.de oder 08669 857 203