Vor rund zwei Jahren wurden in Hoffnung auf einen flächendeckenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur in vielen Haushalten Traunreuts Verträge mit dem Unternehmen Deutschen GigaNetz (DGN) unterzeichnet. Leider erfolgen seitens der DGN seit nun mehr als einem Jahr keine Maßnahmen mehr, die den versprochenen Glasfaserausbau vorantreiben würden.
Mangels des Ausbaus durch die DGN entfalten die abgeschlossenen Verträge zurzeit keine Wirkung. Vorangestellt sei daher, dass kein Bürger durch den erfolgten Vertragsabschluss und aktuell gültigen Vertrag in irgendeiner Weise Nachteile hat.
Darüber hinaus ist jedoch auch eine ordentliche Kündigung des Vertrags möglich. Seitens der DGN hat die Stadtverwaltung die Mitteilung erhalten, dass das Unternehmen nicht aktiv die in Traunreut abgeschlossenen Verträge gegenüber den Kunden kündigen wird. Gleichzeitig hat die Stadt aber folgende Bestätigung der DGN erhalten: „Sollte ein Kunde mit einer Kündigung an uns herantreten, so werden wir dergleichen zustimmen, für all diejenigen, die vor mehr als 24 Monaten einen Vertrag abgeschlossen haben.“
Dies entspricht der geltenden Rechtsprechung zur Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen. Zwar ist in den Verträgen der DGN der Vertragsbeginn mit „ab dem Tag der Bereitstellung der Dienste“ beschrieben. Korrekt ist jedoch die Annahme des Vertragsbeginns bereits mit dem Abschluss des Vertrags. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit. Nach Ablauf dieser kann der Vertrag gekündigt werden.
Aufgrund der Aussagen seitens der DGN sowie der eindeutigen Rechtslage gehen wir davon aus, dass den gewünschten Kündigungen entsprochen wird. Sollte sich die DGN anderslautend äußern, sind die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an die Stadtverwaltung zu wenden. Wir nehmen in diesen Fällen umgehend Kontakt mit der DGN auf und drängen auf eine reibungslose Vertragsauflösung. Auch die Verbraucherzentrale steht Bürgerinnen und Bürgern bei entsprechenden Weigerungen der Anbieter als Anlaufstelle zur Verfügung. Zudem informiert die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage ausführlich über die Kündigungsmöglichkeiten bei Verträgen zu Glasfaseranschlüssen.