Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Nähere Informationen stehen zum Download zur Verfügung.
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Markterkundungsverfa hren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeits netzen im Freistaat Bayern (BbR)
Förderverfahren 2 – Kartierung