Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Traunreut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.01.2026 nach §2 Abs 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 168, 167, 166/2 und 168/3, Gemarkung Matzing „Gewerbegebiet Biebing“ zu erweitern und zu ändern.