Für die Durchführung von Bestattungen wird unter Beachtung folgender Auflagen eine Ausnahme vom Veranstaltungsverbot der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales erteilt:
Die Stadtverwaltung der Stadt Traunreut setzt dies wie folgt um:
Teilnehmerkreis:
- Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Familienkreis.
- Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive der Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers maximal 15 Personen.
- Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise unterbleibt.
- Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
Weitere Vorgaben zur Vermeidung von Infektionen:
- Die teilnehmenden Personen haben einen Abstand von 1,5 m zueinander anzustreben.
- Trauerfeiern dürfen in Traunreut nur im Freien stattfinden, da beide Aussegnungshallen gesperrt sind.
- Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
- Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.
- Offene Aufbahrungen sind nicht zulässig.
- Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.
Diese Allgemeinverfügung gilt vorläufig bis 19.04.2020.
Das Sonderamtsblatt des Landratsamtes Traunstein finden Sie hier.