Für die Durchführung von Bestattungen wird unter Beachtung folgender Auflagen eine Ausnahme vom Veranstaltungsverbot der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales erteilt:

Die Stadtverwaltung der Stadt Traunreut setzt dies wie folgt um:

Teilnehmerkreis:

Weitere Vorgaben zur Vermeidung von Infektionen:

Diese Allgemeinverfügung gilt vorläufig bis 19.04.2020.


Das Sonderamtsblatt des Landratsamtes Traunstein finden Sie hier.